Infos

Vereinbarung über die Änderung des Überträgers der Steuer auf dem Erwerb der unbeweglichen Sachen

29.07.2014

 Wie wir Sie schon im Januar 2014 informiert haben, gemäß dem § 1 Absatz 1 Buchst. a) der Gesetzesmaßnahme Nr. 340/2013 Slg., über die Steuer auf dem Erwerb der unbeweglichen Sachen, die durch einen Beschluss der Abgeordnetenkammer Nr. 379/2013 Slg. genehmigt wurde, ist es neu möglich vertraglich zu vereinbaren, dass der Überträger der Steuer auf dem Erwerb der unbeweglichen Sachen der Erwerber des Eigentumsrechts ist.

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Die Novelle des Anwaltstarifes

22.07.2014

 Seit dem 01.07.2014 ist die Novelle der Anordnung Nr. 177/1996 Slg, über die Belohnung der Rechtsanwälte und über den Rechtsanwaltsersatz für die Leistung der Rechtsberatung (Anwaltstarif) in Kraft getreten. Durch die Novelle wurde in die Anordnung die spezielle Bestimmung über den Ersatz der Kosten in der Sache der Gerichtsverfahren, die aufgrund des Antrags an dem festgelegten Muster durch den selben Kläger in der faktisch und rechtlich selben Sachen geltend gemacht wurden und gleichzeitig das Verfahrensgegenstand die Geldleistung war, dessen Wert nicht CZK 50.000 übersteigt, ist der Satz für jede Handlung der Rechtsberatung laut dieser speziellen Bestimmung berechnet. In der Bestimmung ist der Satz so berechnet, dass bei der Tarifwert bis zum CZK 10.000 der Satz einer Handlung der Rechtsberatung den Betrag in Höhe von CZK 200 beträgt, über CZK 10.000 den Betrag in Höhe von CZK 300 und über CZK 30.000 den Betrag in Höhe von CZK 500 beträgt.

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Erbhaftung der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten

15.07.2014

Das neuen Bürgerlichen Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Slg..) hat die Erbhaftung der Erben für die Nachlassverbindlichketen wesentlich/grundsätzlich geändert. Die neue Regelung ist nur dann anwendbar, wenn/falls der Erblasser nach dem 01.01.2014 gestorben ist.

Gemäß/Laut dem „alten“ Bürgerlichen Gesetzbuch (Gesetz Nr. 40/1964 Slg.) haftet der Erbe für Nachlassverbindlichkeiten nur bis zur Höhe der erworbenen Erbschaft. Laut dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Erblasser für die Nachlassverbindlichkeiten völlig verantwortlich, also eventuell haftet er also mit seinem ganzen Eigentum.

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Das Verfassungsgericht äußerte sich zum gemeinsamen Sorgerecht nach der Elternscheidung

08.07.2014

Am 26. Juni 2014 erließ das Verfassungsgericht den Entschluss Nr. I. ÚS 2482/13, in dem es sich die verfassungskonforme Auslegung des Instituts für das gemeinsame Sorgerecht nach der Elternscheidung äußerte.

 Im Vergleich zur derzeitigen Praxis des Anvertrauens der Kinder in der Mutterbetreuung von Mutter stimmte das Verfassungsgericht zum Institut des gemeinsamen Sorgerechts bei und hob seine Bedeutung hervor. Das Verfassungsgericht äußerte die Meinung, dass "das gemeinsame Sorgerecht eine Regel in Fällen

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Pfändung und Möglichkeit des Regresses von Reisekostenerstattungen

01.07.2014

Das Oberste Gerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt (Entscheidung 21 Cdo 3774/2013), ob es möglich ist, die Vollstreckung (Pfändung) durch die „Verordnung der anderen Geldforderung“ (laut § 59 Abs. 1 Buchst. b) des Vollstreckungsordnung oder § 312 der Bürgerlichen Gerichtsordnung) anordnen und durchführen, wenn die Reisekostenerstattungen des Arbeitnehmers betroffen werden. Das Gericht ist zu einem Schluss gekommen, dass die Reisekostenerstattungen, auf deren dem verpflichteten Arbeitnehmer ein Anspruch gegen den Arbeitgeber entstanden ist, nicht betreffen werden können.

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