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Verzicht auf das Pfandrecht bei der Wirkung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches

24.06.2014

 

Das Verzicht auf das Pfandrecht wurde vor dem 01.01.2014 in dem Gesetz Nr. 64/1964 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch geregelt, konkret in der Bestimmung § 170 Abs. (1) Buchst. C), wodurch der Pfandgläubiger auf das Pfandrecht durch das einseitige Rechtsgeschäft verzichtet.

In dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch Nr. 89/2012 Slg., ist das Verzicht auf das Pfandrecht in der Bestimmung § 1377 Abs. (1) Buchst. B) ähnlich geregelt, wie es in dem Bürgerlichen Gesetzbuch wirksam vor dem 01.01.2014 geregelt wurde.

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Erfordernisse der Geschäftsurkunden

17.06.2014

 

Ebenso wie nach dem Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 513/1991 Sb.) sind die Unternehmer nach dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Sb.) verpflichtet, sich an ihren Geschäftsurkunden gehörig zu identifizieren. 

Gemäß  § 435 des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches sind die Unternehmer verpflichtet, folgende Angaben an ihren Geschäftsurkunden anzuführen: Name (Firma), Sitz und Identifikationsnummer. Falls der Unternehmer im Handelsregister oder im anderen öffentlichen Register eingetragen ist, sollte dieser auch die diese Eintragung betreffenden Angaben anführen; im Falle der Eintragung des Unternehmers in das Handelsregister handelt es sich um den Namen des Handelsgerichts, Abteil und Einlage.

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Die Pflicht zur Zahlung der Kaskoversicherung bei einem nicht betriebenen Fahrzeug

10.06.2014

Am 31.03.2014 hat das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik eine sehr interessante Entscheidung gefällt, die die Pflicht zur Zahlung der Haftpflichtversicherung bei einem nicht betriebenen Fahrzeug betrifft (Entschluss des Verfassungsgerichts Akt.-Zn. IV. ÚS 2221/13).

Gegenstand des Verfahrens war der Rechtsstreit zwischen der Tschechischen Kanzlei des Versicherungsträgers und dem Eigentümer des Fahrzeugs über die Zahlung des Beitrages gem. § 24 c Abs. 1 des Gesetzes Nr. 168/1999 Slg. zur Haftpflichtversicherung aus dem Fahrzeugbetrieb, in der geltenden Fassung. Dieser Beitrag muss bezahlt werden, wenn das Fahrzeug ohne geltende Versicherung betrieben wird.

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Kostenlose juristische Beratung - PRO BONO Dienstleistungen

10.06.2014

Wir möchten Sie darüber informieren, dass schon in der Reihenfolge die neunte kostenlose juristische Beratung im Salesianer-Zentrum in Pilsen im Rahmen der PRO BONO Dienstleistungen am 06. Juni 2014 stattfand. Diesmal suchten die Menschen juristische Hilfe auf, die sich für die Beratung von Arbeitsrecht, Familien und Erbrecht interessierten. Die nächste juristische Beratung findet am 04. Juli 2014 statt.

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Mitverschulden des Schades durch den Geschädigten - Mitfahrer im Auto

03.06.2014

Die Voraussetzungen der Verantwortung für den Schaden sind die Entstehung des Schadens, die Verletzung der Pflicht und der Kausalzusammenhang zwischen der Entstehung des Schadens und der Verletzung der Pflicht; in einigen Fällen müssen alle diese Voraussetzungen auch mit dem Verschulden der verantwortliche Person (des Schadenstifters) ergänzt sein. Falls der Schaden auch mit der Handlung des Geschädigten verursacht wurde, ist die Verantwortlichkeit des Schadenstifters in diesem Umfang verwiesen. Es hat praktische Auswirkungen u.a. in Fällen von Schäden bei Verkehrsunfällen.

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