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Die vom Arbeitnehmer aus eigener Initiative geleistete Tätigkeit

07.05.2020

Das Oberste Gericht hat sich in seinem Urteil unter Aktenzeichen 21 Cdo 2034/2019 vom 21. Januar 2020 über die Revision des Arbeitnehmers, dem der Arbeitsunfall (Verletzung der rechten Hand) beim Bedienen einer Holzschneidemaschine passierte, an der der Mitarbeiter nicht arbeiten sollte, weil der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber nach Hause geschickt wurde. Das Oberste Gericht hat sich unter anderem mit der Frage befasst, ob die geleistete Tätigkeit des Arbeitnehmers an der Maschine, an der er nicht arbeiten

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