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Register der tatsächlichen Eigentümer von juristischen Personen
20.11.2018
Eine Neuheit in diesem Bereich ist die Richtlinie Nr. 2018/43 des Europäischen Parlaments und Rates, mit der die Vierte Geldwäscherichtlinie geändert wird. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis zum 10. Januar 2020 den Zugang zu den Informationen über die tatsächlichen Eigentümer durch das Zentralregister der Öffentlichkeit gewähren. Darüber hinaus sollen Zentralregister der Mitgliedsstaaten bis zum 10. März 2021 europaweit miteinander verbunden sein.
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