Infos

Einstellung der Zwangsvollstreckung und Zwangsvollstreckungskosten

25.08.2015

Wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Grund der Mittellosigkeit des Verpflichteten eingestellt wird, muss der Berechtigte die Zwangsvollstreckungskosten gemäß der Bestimmung § 89 des Gesetzes Nr. 120/2001 Slg., Zwangsvollstreckungsgesetz, ersetzen. Die gesetzliche pauschale Höhe der Zwangsvollstreckungskosten beträgt 3.500,- CZK.

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Neuer Staatsbeitrag den Arbeitgeber auf die Löhne der Arbeitnehmer

18.08.2015

In der Gesetzessammlung wurde eine Novelle des Gesetzes Nr. 435/2004 Slg., über die Beschäftigung, publiziert. Diese Novelle ermöglicht dem Staat den Arbeitgeber, die sich in schwieriger Situation befinden, einen Beitrag auf die Löhne der Arbeitnehmer zu gewähren, damit die Arbeitnehmer nicht gekündigt werden müssen. Die Novelle tritt am 01.10.2015 in Kraft.

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Behandlung mit den Daten des Arbeitgebers und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

11.08.2015

Falls der Arbeitnehmer die auf die verrichtete Arbeit beziehenden Pflichten verletzt, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung oder sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses beenden. Die Wahl zwischen der Kündigung und sofortiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses wickelt sich von der Intensität der Pflichtverletzung ab.

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Änderung der Handlungsweise für die Gesellschaft und das Handelsregister

04.08.2015

Gemäß der Übergangsbestimmungen des Gesetzes Nr. 90/2012 Slg., über Handelskorporationen, wurden die Bestimmungen der Gesellschaftsverträgen, die im Widerspruch zu den zwingenden Bestimmungen des Gesetzes über Handelskorporationen waren, zum 01.01.2014 aufgehoben.

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