Einstellung der Zwangsvollstreckung und Zwangsvollstreckungskosten
25.08.2015
Wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Grund der Mittellosigkeit des Verpflichteten eingestellt wird, muss der Berechtigte die Zwangsvollstreckungskosten gemäß der Bestimmung § 89 des Gesetzes Nr. 120/2001 Slg., Zwangsvollstreckungsgesetz, ersetzen. Die gesetzliche pauschale Höhe der Zwangsvollstreckungskosten beträgt 3.500,- CZK.
lies mehrNeuer Staatsbeitrag den Arbeitgeber auf die Löhne der Arbeitnehmer
18.08.2015
In der Gesetzessammlung wurde eine Novelle des Gesetzes Nr. 435/2004 Slg., über die Beschäftigung, publiziert. Diese Novelle ermöglicht dem Staat den Arbeitgeber, die sich in schwieriger Situation befinden, einen Beitrag auf die Löhne der Arbeitnehmer zu gewähren, damit die Arbeitnehmer nicht gekündigt werden müssen. Die Novelle tritt am 01.10.2015 in Kraft.
lies mehrBehandlung mit den Daten des Arbeitgebers und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
11.08.2015
Falls der Arbeitnehmer die auf die verrichtete Arbeit beziehenden Pflichten verletzt, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung oder sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses beenden. Die Wahl zwischen der Kündigung und sofortiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses wickelt sich von der Intensität der Pflichtverletzung ab.
lies mehrÄnderung der Handlungsweise für die Gesellschaft und das Handelsregister
04.08.2015
Gemäß der Übergangsbestimmungen des Gesetzes Nr. 90/2012 Slg., über Handelskorporationen, wurden die Bestimmungen der Gesellschaftsverträgen, die im Widerspruch zu den zwingenden Bestimmungen des Gesetzes über Handelskorporationen waren, zum 01.01.2014 aufgehoben.
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