Neuer Staatsbeitrag den Arbeitgeber auf die Löhne der Arbeitnehmer

18.08.2015

In der Gesetzessammlung wurde eine Novelle des Gesetzes Nr. 435/2004 Slg., über die Beschäftigung, publiziert. Diese Novelle ermöglicht dem Staat den Arbeitgeber, die sich in schwieriger Situation befinden, einen Beitrag auf die Löhne der Arbeitnehmer zu gewähren, damit die Arbeitnehmer nicht gekündigt werden müssen. Die Novelle tritt am 01.10.2015 in Kraft.

Die Regelung bezieht sich auf die Arbeitgeber, die für den Arbeitnehmer keine Arbeit mindestens im Ausmaß von 20 % der festgelegten Wochenarbeitszeit aus dem Grund der teilweisen Arbeitslosigkeit oder des Elementarereignisses haben.

Die Höhe des Staatsbeitrags beträgt 20 % des Durchschnittsverdienstes des Arbeitnehmers, höchstens aber 0,125-fache des Durchschnittslohns in der Volkswirtschaft. Der Beitrag kann nur für maximal 6 Monate mit der Möglichkeit einer Wiederholung in der Dauer von anderen 6 Monaten zuerkennt werden.