Infos

Ab 01.01.2015 erweitert sich der Kreis der Steuersubjekte, die mit dem Steuerverwalter in elektronischer Form kommunizieren müssen

30.12.2014

Aufgrund der Novelle des Gesetzes Nr. 280/2009 Slg., Abgabenordnung, die am 01.01.2015 in Kraft treten wird, sind alle Steuersubjekte, die den Zugang zu den Datenboxen aktiviert haben, verpflichtet, die Anmeldung zur Eintragung in einem Steuerregister, eine Mitteilung über die Änderung der Registrierungsangaben, eine ordentliche Steuererklärung oder eine nachträgliche Steuererklärung nur in elektronischer Form einzureichen, d.i. mittels Datenbox oder E-Mail, die mit einer anerkannten elektronischen Signatur

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Die Erhöhung des Mindestlohns

23.12.2014

Das Kabinett der Tschechischen Republik hat eine neue Regierungsverordnung verabschiedet, die die Regierungsverordnung Nr. 567/2006 Slg., über den Mindestlohn, über die niedrigsten Niveau des garantierten Lohns, über die Definition der erschwerten Arbeitsumgebung und über die Höhe des Lohnzuschlags zur Arbeit in der erschwerten Arbeitsumgebung.

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Die Gleichheit der Teilnehmer des Gerichtsverfahrens bei der Entscheidung über die Gerichtskosten

16.12.2014

Gemäß der bestehenden Rechtsregelung des Zivilstreitverfahrens gilt es, dass falls der Teilnehmer des Gerichtsverfahrens vom einem Rechtsanwalt vertreten wird,  sollte ihm die bei ihm verwendeten administrativen Ausgaben (wie z.B. die Postgebühr) in einer pauschalen Höhe von 300,- CZK pro eine Rechtsbehandlung erstatten werden. Sollte der Teilnehmer von einem Rechtsanwalt nicht vertreten werden, muss er die Höhe der verwendeten administrativen Ausgaben beweisen. 

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Die Regeln für die Auseinandersetzung des Miteigentums

09.12.2014

Das Oberste Gericht hat kürzlich eine interessante Entscheidung (Aktenzeichen 22 Cdo 3073/2013),  die die Problematik der Auseinandersetzung des Miteigentums  betrifft, erlassen.

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Die Gerichtsgebühr ist immer zweckmäßig verwendeten Verfahrenskosten

02.12.2014

Laut der Bestimmung § 142 der Zivilprozessordnung (Gesetz Nr. 99/1963 Slg.) soll das Gericht dem erfolglosen Teilnehmer des Gerichtsverfahrens auferlegen, zu Gunsten des Teilnehmers, der ganz/völlig erfolgreich im Streit war, die Verfahrenskosten zu rückerstatten. Die Prozesskosten bestehen sich auch aus der Gerichtsgebühr.

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