Änderung der Höhe des Minimallohnes
31.07.2013
Seit 01.08.2013 tritt die Novelle der Anordnung der Regierung Nr. 567/2006 Slg. (Novelle Nr. 210/2013 Slg.), aufgrund deren es zur Änderung der Höhe des Minimallohnes kommt, in Kraft. Der Minimallohn wird vom bisherigen CZK 8.000 zum CZK 8.500 pro Monat erhöht.
lies mehrÄnderung der Höhe des Minimallohnes
31.07.2013
Seit 01.08.2013 tritt die Novelle der Anordnung der Regierung Nr. 567/2006 Slg. (Novelle Nr. 210/2013 Slg.), aufgrund deren es zur Änderung der Höhe des Minimallohnes kommt, in Kraft. Der Minimallohn wird vom bisherigen CZK 8.000 zum CZK 8.500 pro Monat erhöht.
lies mehrFehlerhafte Angaben über den Kunkurs des Schuldners im Insolvenzregister vs. Anmeldung der Forderung
23.07.2013
Fehler bei der Erhebung der Informationen im Insolvenzregister sind immer ein aktuelles Thema. Es passiert häufig, dass der Gläubiger infolge der unrichtig angezeigten Informationen über den Konkurs des Schuldners seine Forderung in der von der Gerichtentscheidung über den Konkurs festgesetzten Frist nicht anmeldet. Gemäß dem Insolvenzgesetz werden Anmeldungen, die später abgegeben werden, vom Insolvenzgericht nicht mehr angenommen. Wie ist es in dem Falle, wenn der Gläubiger seine Forderung auf Grund der Fehler bei der Erhebung des Schuldners im Insolvenzregister später anmeldet.
Die Änderung der Höhe der Verzugszinsen und Einleitung der Mindestkosten verbunden mit der Geltendmachung der Forderung
16.07.2013
Am 01.07.2013 hat die Novelle der Anordnung der Regierung Nr. 142/1994 Slg., (Novelle Nr. 179/2013 Slg.), die die Höhe der Verzugszinsen und der Verzugsgebühr laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch feststellt und die Mindestkosten verbunden mit der Geltendmachung der Forderung einführt (Novelle Nr. 180/2013), in Kraft getreten. Laut der Novelle gilt, dass die Höhe der Verzugszinsen entspricht jährlich der Höhe des durch der Tschechischen Nationalbank angegebenen Reportsatzes für den letzten Tag des Kalenderhalbjahres vorkommt, das dem Kalenderhalbjahr, in dem es zum Verzug kam, , erhöht um acht Prozentpunkte, im Vergleich zu den bisherigen sieben Prozentpunkten.
Die Fälligkeitsfrist laut der Novelle des Gesetzbuchs
09.07.2013
Am 01.07.2013 hat die Novelle des Handelsgesetzbuchs (Novelle Nr. 179/2013 Slg.), die die Fälligkeit der Preisen für Lieferung der Waren oder Dienstleistungen zwischen die Unternehmer regelt, im Kraft getreten. Laut der Novelle gilt, dass die Vertragsparteien die Fälligkeitsfrist länger als 60 Tagen nur selten vereinbaren können, falls das für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist.
lies mehrMit dem Personalausweis kann man auch in die weiteren Länder außer EU reisen
02.07.2013
Ab 21.6.2013 ist es möglich, nur mit dem Personalausweis, d. h. ohne Reisepass, in die einigen weiteren Länder, die nicht in die Europäische Union oder in das Schengen gehören, zu reisen.
lies mehr