Änderung der Höhe des Minimallohnes

31.07.2013

Seit 01.08.2013 tritt die Novelle der Anordnung der Regierung Nr. 567/2006 Slg. (Novelle Nr. 210/2013 Slg.), aufgrund deren es zur Änderung der Höhe des Minimallohnes kommt, in Kraft. Der Minimallohn wird vom bisherigen CZK 8.000 zum CZK 8.500 pro Monat erhöht.

Die Grundhöhe des Stundenminimallohnes für die pro Stunde bewerteten Angestellte, deren festegegebene wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden beträgt, ist neulich CZK 50,60 anstatt CZK 48,10 pro Stunde. Im Zusammenhang mit dieser Änderung kommt es auch zur Erhöhung der niedrigsten Niveaus des gesicherten Lohnes, aufgrund deren die einzelnen Arbeitegruppen nach der Schwierigkeit, Verantwortlichkeit und Anstrengung abgestuft und bewertet werden.

Änderung der Höhe des Minimallohnes

31.07.2013

Seit 01.08.2013 tritt die Novelle der Anordnung der Regierung Nr. 567/2006 Slg. (Novelle Nr. 210/2013 Slg.), aufgrund deren es zur Änderung der Höhe des Minimallohnes kommt, in Kraft. Der Minimallohn wird vom bisherigen CZK 8.000 zum CZK 8.500 pro Monat erhöht.

Die Grundhöhe des Stundenminimallohnes für die pro Stunde bewerteten Angestellte, deren festegegebene wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden beträgt, ist neulich CZK 50,60 anstatt CZK 48,10 pro Stunde. Im Zusammenhang mit dieser Änderung kommt es auch zur Erhöhung der niedrigsten Niveaus des gesicherten Lohnes, aufgrund deren die einzelnen Arbeitegruppen nach der Schwierigkeit, Verantwortlichkeit und Anstrengung abgestuft und bewertet werden.

Änderung der Höhe des Minimallohnes

31.07.2013

Seit 01.08.2013 tritt die Novelle der Anordnung der Regierung Nr. 567/2006 Slg. (Novelle Nr. 210/2013 Slg.), aufgrund deren es zur Änderung der Höhe des Minimallohnes kommt, in Kraft. Der Minimallohn wird vom bisherigen CZK 8.000 zum CZK 8.500 pro Monat erhöht.

Die Grundhöhe des Stundenminimallohnes für die pro Stunde bewerteten Angestellte, deren festegegebene wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden beträgt, ist neulich CZK 50,60 anstatt CZK 48,10 pro Stunde. Im Zusammenhang mit dieser Änderung kommt es auch zur Erhöhung der niedrigsten Niveaus des gesicherten Lohnes, aufgrund deren die einzelnen Arbeitegruppen nach der Schwierigkeit, Verantwortlichkeit und Anstrengung abgestuft und bewertet werden.