Die Änderung der Höhe der Verzugszinsen und Einleitung der Mindestkosten verbunden mit der Geltendmachung der Forderung

16.07.2013

Am 01.07.2013 hat die Novelle der Anordnung der Regierung Nr. 142/1994 Slg., (Novelle Nr. 179/2013 Slg.), die die Höhe der Verzugszinsen und der Verzugsgebühr laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch feststellt und die Mindestkosten verbunden mit der Geltendmachung der Forderung einführt (Novelle Nr. 180/2013), in Kraft getreten. Laut der Novelle gilt, dass die Höhe der Verzugszinsen entspricht jährlich der Höhe des durch der Tschechischen Nationalbank angegebenen Reportsatzes für den letzten Tag des Kalenderhalbjahres vorkommt, das dem Kalenderhalbjahr, in dem es zum Verzug kam, , erhöht um acht Prozentpunkte, im Vergleich zu den bisherigen sieben Prozentpunkten.

Zu der folgenden Änderung gehört die Einleitung der Mindestkosten verbunden mit der Geltendmachung jedweder Forderung und das in Höhe von CZK 1200, falls es sich um die Verpflichtung zwischen den Unternehmer oder dem Unternehmer und dem öffentlichen Auftraggeber die Ware oder die Leistung für das Entgelt dem öffentlichen Auftraggeber zu leisten handelt.

Die Novelle hat zusammen mit der Novelle des Handelsgesetzbuches, die die Fälligkeitsfrist regelte, in Kraft getreten.