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Lohnausgleich im Falle einer Krankheit des Arbeitnehmers
19.02.2019
Die Änderung des Arbeitsgesetzes, die am 1. Juli 2019 in Kraft treten wird, hebt die dreitägige ,,Karenzzeit“ auf, in der die Arbeitnehmer bei einer vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (,,Krankheit“) nicht für Ihren Lohn entschädigt werden. So erhalten die Mitarbeiter nun vom ersten bis zum vierzehnten Krankheitstag 60 Prozent der täglichen Bemessungsgrundlage.
Das System der Auszahlung der Krankenversicherung ab dem 15. Tag der Krankheit bleibt unverändert.
lies mehrAuseinandersetzungsanteil in einer Wohngenossenschaft
05.02.2019
Das Oberste Gericht entschied in seinem Urteil Nr. 27 Cdo 51678/2017 vom 29. März 2018 in einem Fall betreffend der Bestimmung der Höhe des Auseinandersetzungsanteils einer Wohngenossenschaft.
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