Infos

Lohnausgleich im Falle einer Krankheit des Arbeitnehmers

19.02.2019

Die Änderung des Arbeitsgesetzes, die am 1. Juli 2019 in Kraft treten wird, hebt die dreitägige ,,Karenzzeit“ auf, in der die Arbeitnehmer bei einer vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (,,Krankheit“) nicht für Ihren Lohn entschädigt werden. So erhalten die Mitarbeiter nun vom ersten bis zum vierzehnten Krankheitstag 60 Prozent der täglichen Bemessungsgrundlage.

Das System der Auszahlung der Krankenversicherung ab dem 15. Tag der Krankheit bleibt unverändert.

lies mehr

Auseinandersetzungsanteil in einer Wohngenossenschaft

05.02.2019

Das Oberste Gericht entschied in seinem Urteil Nr. 27 Cdo 51678/2017 vom 29. März 2018 in einem Fall betreffend der Bestimmung der Höhe des Auseinandersetzungsanteils einer Wohngenossenschaft.

lies mehr