Infos

Entschuldung und sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses von dem Arbeitnehmer

25.02.2014

Das Oberste Gericht hat sich äußert zur Frage der sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Falle, wenn das Insolvenzgericht dem Arbeitnehmer die Entschuldung genehmigt hat und der Arbeitgeber seine Pflicht, die mit diesem Insolvenzverfahren verbunden ist, und zwar die Pflicht die Lohn- oder Gehaltsabzüge oder die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung durchzuführen, nicht erfüllt (Entscheidung 21 Cdo 298/2103, vom 16.12.2013). 

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Vereinfachung des Systems der Anerkennung der öffentlichen Dokumente für die Bürger der EU

18.02.2014

Das Europäische Parlament hat am 04.02.2014 den Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unterstützung der freien Bewegung der Bürger der EU und der Unternehmer durch die Vereinfachung der Annahme von öffentlichen Urkunden innerhalb der EU genehmigt. Die Vereinfachung sollte die Dokumente betreffen, die mit der Geburt, dem Tod, dem Namen, der  Ehe, der registrierten Partnerschaft, aber auch mit der Elternschaft, der Adoption, der Wohnung oder mit der Immobilie zusammenhängt. 

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Kostenlose juristische Beratung PRO BONO Dienstleistungen

13.02.2014

Wir möchten Sie darüber informieren, dass schon in der Reihenfolge die fünfte kostenlose juristische Beratung im Salesianer-Zentrum in Pilsen im Rahmen der PRO BONO Dienstleistungen am 7. Februar 2014 stattfand. 

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Entschädigung der Arbeitsunfällen und der Berufskrankheiten seit dem 1.1.2014

11.02.2014

Bis Ende 2013 war die Verordnung Nr. 440/2001 Slg., über die Entschädigung für Schmerzen und soziale Beeinträchtigungen wirksam. Laut dieser Verordnung wurde der immaterielle Schaden im Falle des Gesundheitsschadens entschädigt, wenn der zuständige Arzt die Schmerzen und soziale Beeinträchtigungen aufgrund der in dieser Verordnung festgestellten Punktwertung,  bestimmt hat. Die Verordnung hat sich sowohl auf den arbeitsrechtlichen Bereich (die Fälle der Arbeitsunfällen oder  Berufskrankheiten) als auch auf den zivilrechtlichen Bereich bezogen. 

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Die vor der Eheschließung entstandene Schulden können auch von dem ehelichen Zusammenvermögen vollgesteckt werden

04.02.2014

Durch die Novelle Gesetz Nr. 303/2013 Slg., das einige Gesetze im Zusammenhang mit der Rekodifikation des Privatrechts geändert hat, wurde neue Fassung der Bestimmung § 42 des Gesetzes Nr. 121/2001 Slg., über die Zwangsvollstrecker und die Zwangsvollstreckertätigkeit (nachfolgend „Zwangsvollstreckerordnung“) angenommen. 

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