Infos

Worauf soll bei dem Abschluss der Verträge betreffend Immobilien geachtet werden

25.03.2014

Das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (nachfolgend nur „NBG“) hat zum 01.01.2014 viele Änderungen im Bereich der Immobilien und Abschluss der Verträge betreffend Immobilien gebracht.

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Kennzeichen der abhängigen Arbeit und Leistung der illegalen Arbeit laut des Höchsten Verwaltungsgerichtes

18.03.2014

Das Höchste Verwaltungsgericht ist wieder bei seiner Entscheidungstätigkeit zur Frage der Abgrenzung der Kennenzeichen der abhängigen Arbeit zurückgekommen, wenn es die Strafe, die für die Leistung der illegalen Arbeit erteilt wurde, beurteilt hat (Entscheidung 6 Ads 46/2013, vom 13.02.2014).

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Öffentliche Aufträge seit 1.1.2014

11.03.2014

Die gesetzliche Verordnung des Senats Nr. 341/2013 Slg., nach der sich das Gesetz Nr. 137/2006 Slg., über die öffentlichen Aufträge, in den spätestens Fassungen,  ändert, und das Gesetz Nr. 52/2012 Slg., nach dem sich  das Gesetz Nr. 137/2006 Slg., über die öffentlichen Aufträge, in den spätestens Fassungen, seit 1. Januar ist es zu vielen Änderungen gekommen.

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Kostenlose juristische Beratung PRO BONO Dienstleistungen

11.03.2014

Wir möchten Sie darüber informieren, dass schon in der Reihenfolge die sechste kostenlose juristische Beratung im Salesianer-Zentrum in Pilsen im Rahmen der PRO BONO Dienstleistungen am 7. März 2014 stattfand.

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Vollmacht für Vertreten auf der Generalversammlung

04.03.2014

Das neue Bürgerliche Gesetzbuch (Ges. 89/2012 Slg., nachfolgend nur „NBG“) hat viele neue Änderungen im Rahmen des Privatrechts mitgebracht. Zur öfters diskutierten Änderung gehört die Bestimmung § 441 Abs. 2 NBG, dessen letzter Satz feststellt: „Falls für die Rechtshandlung eine spezielle Form erforderlich ist, ist in der selben Form auch die Vollmacht zu erteilen.“ Dieser letzte Satz in seinem Folge erschwert sehr die Verwirklichung der Generalversammlung der tschechischen Korporationen mit den ausländischen Gesellschaftern, denn genau diese Personen lassen sich öfters auf den Generalversammlungen durch eine Vollmacht vertreten. 

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