Die Änderung in der Sanktionierung für die Ermöglichung der Schwarzarbeit
28.10.2014
Am 9. September 2014 hat das Verfassungsgericht eine interessante Entscheidung betreffend § 140 Abs. 4 Buchst. f) des Gesetzes Nr. 435/2004 Slg., das Beschäftigungsgesetz, erlassen. Laut dieser Bestimmung kann man wegen einer Ordnungswidrigkeit – Ermöglichung der Schwarzarbeit – zu einer Geldstrafe bis zu CZK 10.000.000 verurteilt werden. In jedem Fall muss die Geldstrafe aber mindestens CZK 250.000 sein.
lies mehrAblehnung der Versicherungsleistung wegen Anführung der unwahre Behauptungen
21.10.2014
Das Oberste Gericht hat sich in seinem Urteil vom 9.9.2014, Aktenzeichen 23 Cdo 1735/2014, mit der Frage beschäftigt, ob die Versicherungsanstalt (der Versicherer) berechtigt ist, die Versicherungsleistung abzulehnen, falls der Versicherte, dem der Personenkraftwagen entwendet wurde, während des Abschlusses des Versicherungsvertrags unwahre Angaben betreffend des Kaufpreises und der Beschädigung des Fahrzeuges angeführt hat.
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