Bestellung der Grunddienstbarkeit entsprechenden Rechts zur Last des Grundstücks im Miteigentum der Einheiteneigentümer ohne Belastung der Einheiten selbst
28.08.2013
Das Gesetz über dem Besitz der Wohnungen bildet enge Verbindung zwischen dem Besitz der Einheit, dem Mitbesitz der gemeinsamen Bauteile, in dessen Bau sich die Einheit befindet, und des Grundstückes, an dem das Bau platziert ist (falls der Eigentümer des Baus auch das Grundstück besitzt). Bei der Eintragung der Grunddienstbarkeit der Nutzung des Grundstückes kommt es in der Praxis öfters vor, dass die Grundbuchämter die Eintragung der Grunddienstbarkeit zur Last des Grundstückes gleichzeitig mit der Beschränkung des Eigentumsrechts zur Einheit bedingen.
lies mehrSchuldlohn/Gechuldeter Lohn und Besteuerung der Verzugszinsen
21.08.2013
Kommt es zur Verzögerung bei der Lohnauszahlung, hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf die Verzugszinsen. Wie der Oberste Gericht der Tschechischen Republik angeführt hat (Entscheidung 20 Cdo 2006/2011, vom 24.04.2013), stellen diese Verzugszinsen zusätzliches Einkommen, das der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Ausübung der abhängigen Beschäftigung bekommt, vor.
lies mehrDas tschechische Verfassungsgericht hob die Extragesundheitspflege auf Krankenhäuser dürfen sie nicht mehr leisten
13.08.2013
Am 2.7.2013 entschied das Verfassungsgericht, dass die Trennung der Standardgesundheitspflege und der Extragesundheitspflege aufgehoben wird, und zwar am Tage der Veröffentlichung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichts in der Gesetzsammlung, also am 5.8.2013. Ab diesem Tag endet die sog.
lies mehrGenaue Beschreibung des Grundes der Schuld als des gesetzlichen Bestandteils der Schuldenanerkennung in den bürgerrechtlichen Beziehungen
06.08.2013
Das Institut der Schuldanerkennung ist für die bürgerrechtlichen Beziehungen als das einseitige Rechtsgeschäft in der Bestimmung von § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Falls jemand schriftlich anerkennt, dass er seine Schuld, was die Höhe und den Grund betrifft, bezahlt, wird es angenommen, dass die Schuld in dem Moment der Unterschrift existierte.
lies mehrGenaue Beschreibung des Grundes der Schuld als des gesetzlichen Bestandteils der Schuldenanerkennung in den bürgerrechtlichen Beziehungen
06.08.2013
Das Institut der Schuldanerkennung ist für die bürgerrechtlichen Beziehungen als das einseitige Rechtsgeschäft in der Bestimmung von § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Falls jemand schriftlich anerkennt, dass er seine Schuld, was die Höhe und den Grund betrifft, bezahlt, wird es angenommen, dass die Schuld in dem Moment der Unterschrift existierte.
lies mehr