Schuldlohn/Gechuldeter Lohn und Besteuerung der Verzugszinsen

21.08.2013

Kommt es zur  Verzögerung bei der Lohnauszahlung, hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf die Verzugszinsen. Wie der Oberste Gericht der Tschechischen Republik angeführt hat (Entscheidung 20 Cdo 2006/2011, vom 24.04.2013),  stellen diese Verzugszinsen zusätzliches Einkommen, das der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Ausübung der abhängigen Beschäftigung bekommt, vor.

Aus diesem Grund ist es notwendig diese Verzugszinsen zu besteuern, gleich wie einen anderen Lohn des Arbeitnehmers, und Sozial- und Krankenversicherung abzuführen. Diese Tatsache soll der Arbeitgeber  besonders bei der Auszahlung des Lohnersatzes aufgrund der Gerichtsentscheidung dem Arbeitnehmer bemerken.