Das tschechische Verfassungsgericht hob die Extragesundheitspflege auf Krankenhäuser dürfen sie nicht mehr leisten

13.08.2013

Am 2.7.2013 entschied das Verfassungsgericht, dass die Trennung der Standardgesundheitspflege und der Extragesundheitspflege aufgehoben wird, und zwar am Tage der Veröffentlichung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichts in der Gesetzsammlung, also am 5.8.2013. Ab diesem Tag endet die sog.

Extrapflege im Gesundheitswesen. Patienten können dann nicht mehr den Unterschied zwischen dem, was von der Krankenversicherungsgesellschaft abgedeckt wird, also der Standardpflege, und der Extrapflege bezahlen. Damit ist es selbstverständlich nicht mehr möglich, sich die Extrapflege in vollem Umfang bezahlen zu lassen, außer in Einrichtungen, die keinen Vertrag mit der Krankenversicherungsgesellschaft haben. Grundsätzlich war die Trennung in Standardgesundheitspflege und Extragesundheitspflege für das Verfassungsgericht kein Problem; es gefiel ihm nur nicht, dass die Zusatzpflege durch eine Verordnung begrenzt wurde, und nicht durch das Gesetz. Man kann nicht ausschließen, dass die bestehende Extrapflege wieder in die Krankenhäuser zurückkommt, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass hier ein politischer Wille besteht, eine entsprechende Gesetzregelung anzunehmen.