Mit dem Personalausweis kann man auch in die weiteren Länder außer EU reisen

02.07.2013

Ab 21.6.2013 ist es möglich, nur mit dem Personalausweis, d. h. ohne Reisepass, in die einigen weiteren Länder, die nicht in die Europäische Union oder in das Schengen gehören, zu reisen.

Die Novelle des Gesetzes Nr. 329/1999 Slg., über die Reisedokumente, berechtigt, mit dem Personalausweis in die Staaten außer EU zu reisen, die den Personalausweis als Reisedokument anerkennen. In diesem Jahr handelt es sich um folgende Staaten, die den Personalausweis als Reisedokument anerkannt haben: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kosovo, Mazedonien, Serbien und Kroatien (ab 1.7.2013 neuer Mitglied der EU). Man kann mit allen Arten der Personalausweise ausreisen und zwar als auch mit Landfahrzeugen, wie per Luftfracht.