Die Erhöhung des Mindestlohns

23.12.2014

Das Kabinett der Tschechischen Republik hat eine neue Regierungsverordnung verabschiedet, die die Regierungsverordnung Nr. 567/2006 Slg., über den Mindestlohn, über die niedrigsten Niveau des garantierten Lohns, über die Definition der erschwerten Arbeitsumgebung und über die Höhe des Lohnzuschlags zur Arbeit in der erschwerten Arbeitsumgebung.

Ab 01.01.2015 wird der Mindestlohn für die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden CZK 9.200,- pro Monat oder CZK 55,- pro Stunde sein.

Der Mindestlohn für die Arbeitnehmer, den die Invalidenrente zuerkannt wurde, ändert sich nicht, d.h. es wird CZK 8.000,- pro Monat oder CZK 48,10 pro Stunde sein.