Behandlung mit den Daten des Arbeitgebers und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

11.08.2015

Falls der Arbeitnehmer die auf die verrichtete Arbeit beziehenden Pflichten verletzt, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung oder sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses beenden. Die Wahl zwischen der Kündigung und sofortiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses wickelt sich von der Intensität der Pflichtverletzung ab.

Das Oberste Gericht hat sich in seiner Entscheidung vom 17.10.2006, Aktenzeichen 21 Cdo 84/2006, mit folgender Situation beschäftigt:

Die Arbeitnehmerin des Gerichtsvollziehers hat ihrem Sohn ermöglicht, in den Innerräumen des Büros (wo sich sensitive Daten befinden) hereinzukommen und Computerspiele an Arbeits-PC zu spielen. Der Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis sofortig aufgelöst.

Die Gerichte haben vor allem berücksichtigt, dass die Arbeitnehmerin nur Verwaltungsarbeit ausgeübt hat, ihre Pflichten in der Vergangenheit nicht verletzt hat und der Sohn nur PC-Spiel gespielt hat.

Aus diesem Grund haben die Gerichte entschieden, dass die Pflichtverletzung nicht so intensiv war, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis sofort kündigen konnte. Der Arbeitgeber sollte der Arbeitnehmerin nur kündigen.