Das Verfassungsgericht äußerte sich zum gemeinsamen Sorgerecht nach der Elternscheidung

08.07.2014

Am 26. Juni 2014 erließ das Verfassungsgericht den Entschluss Nr. I. ÚS 2482/13, in dem es sich die verfassungskonforme Auslegung des Instituts für das gemeinsame Sorgerecht nach der Elternscheidung äußerte.

 Im Vergleich zur derzeitigen Praxis des Anvertrauens der Kinder in der Mutterbetreuung von Mutter stimmte das Verfassungsgericht zum Institut des gemeinsamen Sorgerechts bei und hob seine Bedeutung hervor. Das Verfassungsgericht äußerte die Meinung, dass "das gemeinsame Sorgerecht eine Regel in Fällen zu sein sollte, in denen beide Eltern das Kind zu erziehen sind, falls sie an ihre Erziehung Interesse haben und beide sich um emotionale, rationale und moralische Erziehung des Kindes kümmern. Andere Lösungen sollten nur außergewöhnlich sein, sie erfordern einen Nachweis, dass eine solche Lösung die beste Variante für das Kind sei."

Es ist zu sagen, dass es sich um eine grundsätzliche Entscheidung handelt, die die wachsende Zahl von Männern, die sich um die minderjährigen Kinder kümmern, reflektiert.