Datenschutz-Grundverordnung

06.06.2017

Wie wir schon informiert haben, am 25.05.2018 wird die neue Verordnung, die den Schutz der personenbezogenen Daten regelt, in Kraft treten (siehe http://www.baroch-sobota.cz/de/neue-europaische-regelung-des-schutzes-personenbezogener-daten).  {{READMORE}}

Ein Jahr vor dem Inkrafttreten der Verordnung hat das Amt für den Schutz von persönlichen Daten (weiter nur das „Amt“) auf seinen Webseiten zwei Dokumente veröffentlicht, die sich mit der Verordnung beschäftigen.

Der Zweck von diesen Dokumenten ist der Öffentlichkeit diese Verordnung näher zu bringen und einige von den über dieser Verordnung erweiterten Irrtümern klarzumachen.

Im Fall des ersten Dokuments handelt es sich um eine Sammlung von Fragen und Antworten, wo z. B. die wichtigsten Begriffe oder die Rechte und Pflichten der einzelnen Subjekten, die sich aus der Verordnung ergeben, erklärt sind.  

In dem zweiten Dokument äußert sich das Amt zu den ungenauen und irrtümlichen Informationen, die sich immer öfter im Zusammenhang mit der Verordnung erscheinen.

In der Anknüpfung an die Annahme der Datenschutz-Grundverordnung wird das tschechische Gesetz über den Schutz von personenbezogenen Daten novelliert.