Neue europäische Regelung des Schutzes personenbezogener Daten

28.06.2016

In dem Amtsblatt der Europäischen Union wurde vor kurzem die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016, so genannte Datenschutz-Grundverordnung, veröffentlicht.

Die Verordnung gilt ab dem 25.05.2018 und wird die Richtlinie 95/46/EG, die ins Gesetz Nr. 101/2000 Slg., über den Schutz personenbezogener Daten, implementiert wurde, ersetzen.

Die Verordnung im Allgemeinen verstärkt die Rechte der natürlichen Personen, deren Personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ausdrücklich sind zum Beispiel das Recht auf Berechtigung und das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) festgestellt.

Die Verordnung stellt weiter ziemlich strenge Sanktionen für die Fälle der Verletzung der Regeln für den Schutz personenbezogener Daten. In einigen Fällen können die Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängt werden (je nachdem, welcher der Beträge höher ist).