Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und Rates

07.05.2019

Am 16.02.2019 trat die Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und Rates vom 06.07.2016 in kraft. Sie entfernt die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Beglaubigung (Apostille) von Amtslisten, die von Institutionen EU Mitgliedsstaaten ausgefertigt wurden..

Die Verordnung sieht die Befreiung bestimmter Amtslisten und Ihrer beglaubigten Kopien von allen Formen der Legalisierung oder ähnlicher Formalitäten einschließlich Apostille vor. Darüber hinaus haben die EU-Mitgliedsstaatbehörden nicht das Recht, vom Antragssteller eine Übersetzung seiner Vorgelegten Amtslisten in deren Amtssprache zu verlangen, wenn der Amtsliste ein durch die Verordnung eingeführtes mehrsprachiges Formular beigefügt ist.

Die Verordnung gilt insbesondere für Amtslisten, die von Gerichten, Behörden, Notaren, oder diplomatischen Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten erstellt wurden. Ab dem 16.02.2019 sind alle Urkunden in Bezug auf Geburt, Tod, Name, Heirat, Scheidung, registrierte Partnerschaft, Elternschaft, Adoption, Staatsangehörigkeit und Strafregisterauszüge von allen Formen der Legalisierung und ähnlichen Formalitäten befreit.