Novelle der Prozessvorschriften

26.09.2017

Ab dem 30. September 2017 tritt eine Novelle der Zivilprozessordnung, des Gesetzes über die besonderen Gerichtsverfahren sowie des Gesetzes über Gerichtsgebühren in Kraft. Die Novelle führt etliche Änderungen ein, ihr Sinn und Zweck ist dann vor allem dem Obersten Gericht in seiner Revisionsagenda zu entlasten.

Die Novelle ändert z.B. die Zulässigkeit der Revision, Bedingungen für die Entrichtung der Gerichtsgebühren, die Regeln für die Prozesskostenhilfe (in Bezug auf Gerichtsgebühren), die Höhe der Gebühren für Revision usw.