Neuheiten bei Lohnabzügen

30.04.2019

Durch die Regierungsverordnung Nr. 91/2019 wird es ab dem 01.06.2019 zu einer Änderung im Zusammenhang mit der Errechnung von Lohnabzügen kommen. Insbesondere steigt der Betrag ab welchem der Nettolohn ohne Einschränkung abgezogen werden kann. Dieser Betrag wird aus dem Zweifachen des Existenzminimums und den normativen Wohnkosten bestehen, somit wird die Obergrenze, bis zu welcher das Ein-Drittelsystem angewendet wird, verschoben. Den Übergangsbestimmungen nach werden die Änderungen erstmals auf Löhne vom Juni 2019 zutreffen.