Änderung in der Sendungsweise der vorgeschriebenen Formulare der ČSSZ (Česká správa sociálního zabezpečení - Tschechische Sozialversicherungsverwaltung)

15.04.2013

Ab 1.3.2013 sind die Arbeitgeber, Selbständige, behandelnde Ärzte und die Gesundheitsanstalten verpflichtet sämtliche Einreichungen, für die ein Formular vorgeschrieben ist, elektronisch zu verrichten.

Aus diesen vorgeschriebenen Formularen wurde eine Gruppe von Formularen der ČSSZ festgelegt, die weiterhin nur durch den Dienst e-Podani gesendet werden können und zwar entweder mit anerkannter elektronischer Unterschrift oder in die bestimmte Datenbox der ČSSZ (ID 5ffu6xk). Die Liste der ausgewählten vorgeschriebenen Formulare und das angeforderte Format der Datennachricht sind über die Webseiten der ČSSZ (www.cssz.cz) verfügbar. Einreichungen, die ab 1.3.2013 nicht durch diese vorgeschriebene Weise zugestellt werden, werden durch die ČSSZ nicht zur Kenntnis genommen. Die ČSSZ ist verpflichtet, die Person, die die Einreichung vorgenommen hat, die nicht diesen Bedingungen entspricht, auf diese Tatsache hinzuweisen. Mit Rücksicht darauf, dass die ČSSZ sich entschieden hat, die Einführung der verpflichtenden elektronischen Kommunikation zu verlegen, ist es möglich die vorgeschriebenen Formulare noch im ganzen Jahr 2013 auch schriftlich zu senden.