Inhalt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses

09.06.2015

Das Gesetz Nr. 262/2006 Slg., Arbeitsgesetzbuch, ausdrücklich etabliert, wenn und wie das Arbeitsverhältnis vom Arbeitsgeber beendet werden kann.

Eine der Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung. Und gerade zu dem Inhalt der Kündigung hat sich vom kurzen das Oberste Gericht geäußert, Aktenzeichen 21 Cdo 1161/2013.

Im beurteilten Fall wurde dem Arbeitnehmer ein Dokument zugestellt, das die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses enthalten hat. Dieses Dokument hat aber außer der sofortigen Auflösung auch die Bestimmung enthalten, dass im Fall der Entscheidung des Gerichts über die Ungültigkeit der sofortigen Auflösung dieses Dokument als Kündigung aus denselben Gründen verstanden werden sollte.

Gemäß den Rechtsvorschriften hängen mit der Zustellung der Kündigung Rechtswirkungen zusammen, z. B. der Beginn der Kündigungsfrist. In diesem Fall wurden aber die Rechtswirkungen bis die Entscheidung des Gerichts über die Ungültigkeit der sofortigen Auflösung aufgeschoben.

Das Oberste Gericht ist der Meinung, dass die Rechtswirkungen, die mit der Zustellung der Kündigung zusammenhängen, nicht von der unsicheren Wirklichkeit, die erst in der Zukunft eintreten kann, aber es ist nicht gewusst ob sie überhaupt eintritt,   abhängig machen werden können. Solche Rechtshandlung (Kündigung des Arbeitsverhältnisses) findet das Oberste Gericht ungültig