Gesetz über die Registrierung von wirtschaftlichen Eigentümern – Ordnungswidrigkeiten

23.03.2021

Wie wir bereits in der letzten Aktualität angeführt haben, werden in dieser Aktualisierung unter anderem die Ordnungswidrigkeit und sonstigen Sanktionen, die das neue Gesetz über die Registrierung von wirtschaftlichen Eigentümern einführt, dass am 1.6.2021 in Kraft tritt, ausführlicher erörtert.

Zuallererst ist es notwendig Ordnungswidrigkeit angeben, die von der Registrant (dh der Person, die den wirtschaftlichen Eigentümer hat) begangen wurde, wenn sie die Eintragung von Daten in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer, auch auf Ersuchen des Gerichts, nicht sichergestellt hat.

Wenn das Gericht falsche Daten aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer löscht und diese nicht durch neue ersetzt werden, begeht der Registrant eine Übertretung, indem er die neuen Daten innerhalb von 15 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung in das Register nicht einträgt.

Darüber hinaus führt dieses Gesetz eine Ordnungswidrigkeit ein, die von dem wirtschaftlichen Eigentümer begangen werden kann. Der wirtschaftliche Eigentümer begeht eine Ordnungswidrigkeit, indem er dem Registrant die Information nicht mitteilt, dass er der wirtschaftliche Eigentümer geworden ist, oder indem er nicht mit seiner Eintragung ins Register der wirtschaftlichen Eigentümer zusammenarbeitet. Diese Pflichtverletzung muss vom Gericht bestätigt werden. Für die oben genannten Ordnungswidrigkeiten kann eine Strafe von bis zu 500.000 CZK verhängt werden.