Entwurf des neuen Gesetzes über die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer

06.04.2020

Das Justizministerium hat den Entwurf des neuen Gesetzes über die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer vorbereitet. Der Entwurf implementiert die so genannte 5. AML Richtlinie (Richtlinie EU 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU), deren Ziel ist die Versicherung der Veröffentlichung der Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer und die Einführung der Sanktionen im Fall der Nichterfüllung der Pflichten, die mit der Identifikation der wirtschaftlichen Eigentümer zusammenhängen.

Die Evidenz soll neu öffentlich werden. Der Entwurf regelt auch die Möglichkeit der juristischen Person eine Geldstrafe bis zum 500.000 CZK aufzuerlegen, und zwar falls sie die Eintragung des wirtschaftlichen Eigentümers nicht sichert oder falls sie nicht sichert, dass die eingetragenen Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer dem tatsächlichen Stand entsprechen.

Der Entwurf regelt auch eine neue Definition des wirtschaftlichen Eigentümers und erweitert den Bereich der Angaben, die in die Evidenz eingetragen werden müssen.

Das geplante Inkrafttreten des Gesetzes ist am 1. Dezember 2020. Die Eintragungen in der Evidenz müssen innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes an die neuen Anforderungen angepasst werden.