Eintragung des akademischen Titels in das Handelsregister

02.06.2015

Das Obergericht in Prag hat sich in seiner Entscheidung vom 28.05.2013, Aktenzeichen 7 Cmo 346/2013, mit der Frage beschäftigt, ob der Trägereinesakademischen Titels das Recht hat, den Titel ins öffentliche Register (z.B. ins Handelsregister) eintragen zu lassen.

 Die Eigentümergemeinschaft hat einen Antrag auf Eintragung der Änderungen in das Handelsregister eingereicht, in dem beantragt sie u.a., den akademischen Titel des Mitglieds des Vorstands der Eigentümergemeinschaft in das Handelsregister einzutragen. Das Handelsregister hat den Antrag in diesem Teil abgelehnt, weil der akademische Titel nach der Meinung des Handelsregisters nicht eine Angabe ist, die in das Handelsregister eingetragen werden könnte.

 Das Obergericht in Prag hat dieser Meinung nicht zugestimmt. Laut der Meinung des Obergerichts hat jede Person, die den akademischen Titel erworben hat, das Recht auf Eintragung des akademischen Titels in das öffentliche Register.