Eheliches Güterrecht nach dem 29.Januar

18.12.2018

Nach dem 29.1.2019 wird die neue Verordnung (EU) 2016/1103 Güterrechtsverordnung in Kraft treten. Bisher wurde das Güterrecht mit internationalem Übergriff durch das Gesetz Nr. 91/2012, internationales Privatrechtgesetz, behandelt.

Eine Neuheit, die es bei uns in der bisherigen Rechtslage nur bei einem vertraglich vereinbartem Güterrecht gab, ist das anwendbare Recht. Eine weitere Neuheit ist die so genannte Einheit des Güterrechts, welche uns den Vorteil bring, dass sich das anwendbare Recht auf das ganze Vermögen bezieht, egal wo es sich befindet. Beide Neuheiten beziehen sich auf Entscheidungen, welche ab dem 29. Januar 2019 getroffen werden. Die Frage ist, was mit Güterrechtentscheidungen passiert, die vor dem 29.1.2019 auf Grund des alten Internationalprivatrechtgesetzes getroffen wurden? So eine Frage wird durch die Übergangsbestimmungen nicht behandelt.

Wir glauben daher, dass solche Entscheidungen im Rahmen der bisherigen Regelungen gültig bleiben und es nötig sein wird, eine neue Entscheidung des anwendbaren Rechts zu treffen, um es den neuen Regelungen unterzuordnen.