Die Novelle verkündet

30.08.2016

Die Novelle der Vorschrift Nr. 340/2013 Slg., über die Immobilienübertragungssteuer wurde am 5. August in der Gesetzsammlung verkündet. Sie tritt also ab dem 1. November 2016 in Kraft. Die neue Regelung ist für diejenigen Übertragungen maßgeblich, bei den der Antrag zur Einverleibung des Rechts ins Kataster ab dem 1. November eingereicht wird.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Zur Steuerentrichtung wird der Erwerber (Käufer) ausschließlich verpflichtet.
  • Es wird keine gesetzliche Bürgschaft mehr geben.
  • Die erste entgeltliche Übertragung eines Familienhauses oder einer Wohnung wird nur dann von der Steuer befreit, wenn die Immobilie schon fertig oder mindestens benutzt ist (die sich noch im Bau befindenden Immobilien werden nicht befreit).