Die Novelle des Bürgerlichen Gesetzbuchs

27.10.2015

Die Regierung der Tschechischen Republik hat am 5. Oktober 2015 entschieden, dass das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., das Bürgerliche Gesetzbuch, novelliert werden sollte. Der Zweck der Novelle ist die Beseitigung der meist Konfliktsituationen, die bei der Anwendung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs in Praxis entstehen.

Zu den wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen gehören die Wiedereinführung des Vorkaufsrechts für die Miteigentümer der Immobilien, die Einführung der öffentlichen Evidenz der Treuhandfonds, die Möglichkeit der Verlängerung der Frist für die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit aus 3 Jahren auf 5 Jahre und die Aufhebung der Forderung der Bearbeitung der Namen der Vereine und der Eigentümergemeinschaften, die vor der Kraft des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs entstanden sind. In manchen Fällen werden Vollmächte mit der amtlich beglaubigten Unterschrift statt der Vollmächte in der Form der notariellen Urkunde ausreichend.