Besteuerung der Immobilien

05.01.2016

Am 1. Januar 2016 ist eine Novelle des Gesetzes Nr. 235/2004 Slg., über die Mehrwertsteuer, in Kraft getreten. Die Novelle führt unter anderem die Änderungen im Bereich der Besteuerung der Immobilien und der Befreiung von der Steuerpflicht ein.

Im Gesetz über die Mehrwertsteuer ist neu die Befreiung bei der Übertragung des Grundstückes geregelt. Von der Steuer wird die Übertragung eines Grundstückes befreit, das keine Funktionseinheit mit dem fest mit dem Boden verbundenen Bau bildet und kein Baugrundstück ist.

Neu ist auch die Definition des Baugrundstückes für die Zwecke des Gesetzes über die Mehrwertsteuer. Diese neue Definition verbreitet den Bereich der Grundstücke, die als Baugrundstücke betrachtet werden und die besteuert werden.

Das Gesetz über die Mehrwertsteuer ermöglicht dem Steuerzahler sich zu entscheiden, ob das verkaufte Grundstück, das von der Steuerplicht befreit würde, die Steuer geltend macht. Diese Möglichkeit gilt auch für die ausgewählten unbeweglichen Sachen.