Änderung des Kommunalgebührengesetzes

05.11.2019

Am 06.11.2019 wurde in der Gesetzessammlung unter der Nummer 278/2019 eine Gesetzesänderung  des Kommunalgebührengesetzes veröffentlicht.

Aus der Gesetzesbegründung geht klar hervor, dass der Gesetzesgeber eine bessere systematische Aufschlüsselung des bereits veralteten Kommunalgebührengesetzes befürwortet. Gleichzeitig wurde beschlossen, eine neue Gebühr für Kur- und Erholungsaufenthalte sowie eine Gebühr für Unterbringungskapazitäten einzuführen.

Die Änderung des Kommunalgebührengesetzes tritt am 1.1.2020 in Kraft.