Änderung der Höhe des Minimallohnes

03.10.2017

Am 01.01.2018 tritt die Novelle der Anordnung der Regierung Nr. 567/2006 Slg., aufgrund deren es zur Änderung der Höhe des Minimallohnes kommt, in Kraft. Der Minimallohn wird vom bisherigen CZK 11.000 zum CZK 12.200 pro Monat erhöht. Die Grundhöhe des Stundenminimallohnes für die pro Stunde bewerteten Arbeitnehmer, deren festgelegte wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden beträgt, ist neulich CZK 73,20 anstatt CZK 66,00 pro Stunde. Im Fall der Arbeitnehmer, bei deren die Länge der festgelegten Wochenarbeitszeit 37,5 Stunden wöchentlich beträgt, wird der Stundenminimallohn CZK 78,10 betragen.

Im Zusammenhang mit der oben genannten  Änderung kommt es auch zur Erhöhung der niedrigsten Niveaus des gesicherten Lohnes, aufgrund deren die einzelnen Arbeitsgruppen nach der Schwierigkeit, Verantwortlichkeit und Anstrengung abgestuft und bewertet werden. Das niedrigste Niveau des gesicherten Lohnes der Arbeitnehmer, die in die höchste (achte) Gruppe gehören, wird im Fall der festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden sogar CZK 24,400 pro Monat betragen.