Zusätzliche Änderung der Bestimmung einer Zahlung

26.04.2016

Das Oberste Gericht hat sich mit der Frage beschäftigt, ob es möglich ist, dass der Schuldner die Bestimmung seiner Zahlung ändern darf, nachdem er bereits eine andere bestimmte Schuld damit beglichen hat.

Im Fall, von dem das Gerichtsverfahren ausgegangen ist, gab es mehrere Rechnungen, die der Schuldner zahlen sollte. Einige davon wurden bezahlt und der Schuldner hat als Verwendungszweck seiner Zahlung konkrete Rechnungsnummern angeführt. Erst dann schickte der Schuldner einen Brief an den Gläubiger, in dem er erklärt hat, dass es zum Irrtum gekommen war und dass er in Wirklichkeit eine andere Rechnung begleichen wollte.

Das Oberste Gericht hat entschieden, dass solche zusätzlichen Änderungen des Verwendungszwecks nicht möglich sind. Durch die Zahlung sei eine konkrete Schuld erloschen und man könne daran durch spätere Verfügungen nichts mehr ändern.

Im einschlägigen Fall wurde noch gemäß des aufgehobenen Handelsgesetzbuchs entschieden, aber die Entscheidung hat eine unveränderte Aussagekraft auch im Bezug auf das neue bürgerliche Gesetzbuch (§ 1933).