Wirtschaftliche Eigentümer von juristischen Personen

17.01.2017

Ab dem 1. Januar 2017 haben die juristischen Personen eine neue Pflicht, die Angaben von ihren wirtschaftlichen Eigentümern zu sammeln und ggf. anderen berechtigten Subjekten (Behörden etc.) zu melden. Der Sinn und Zweck davon ist es, den Überblick über die natürliche Person zu ermöglichen, die im Hintergrund der jeweiligen juristischen Person steht.

Darüber hinaus entsteht ab 1. Januar 2018 noch die Pflicht von juristischen Personen, die Daten ihrer wirtschaftlichen Eigentümer beim Registergericht eintragen zu lassen. Diese Evidenz wird nicht öffentlich zugänglich, aber die berechtigten Subjekte werden auf sie jederzeit zurückgreifen dürfen.