Wirksamkeit des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches

26.11.2013

Das neue Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Slg.) tritt in Kraft am 1.1.2014. Die Öffentlichkeit und auch die Fachleute legen sehr oft die Anforderung an einen Aufschub der Wirksamkeit dieser Vorschrift vor.

 Ein Beispiel dieser Anforderung ist auch das Beschluss der Tschechischen Rechtsanwaltskammer, die auf dem Landtag am 11.10.2013 zum Wunsch einiger Anwälte dringend die Staatsorgane angesucht hat einen Aufschub der Wirksamkeit des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches und seine wesentliche Bearbeitung angesucht mindestens, falls das so bearbeitete Gesetz in Kraft treten soll. Am 22.11.2013 hat sich die Regierung der Tschechischen Republik so ausgesprochen, dass die Wirksamkeit des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht mehr verschiebt.

 

Die Regierungssprecherin Jana Jabůrková hat angeführt, dass „die Eingliederung und Implementierung des Bürgerlichen Gesetzbuches sich schon nach dem Umwandlungspunkt befinden. Falls die Wirksamkeit des Bürgerlichen Gesetzbuches verschieben würde, die Schäden wären viel größer“.