Verwaltung von Corporate Angelegenheiten
   

Die Verwaltung der Gesellschaftsbelange (an sich handelt es sich um ein Corporate Compliance Program) liegt in der Übertragung der Verantwortung für den Einklang der statutarischen Belange der Gesellschaft auf unsere Kanzlei und umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:

  • Erledigung sämtlicher Handelsregistereintragungen mit Ausnahme von Umwandlungen (d.h. Fusionen, Rechtsformänderungen, Spaltungen usw.)
  • Erstellung sämtlicher Dokumentation für die Handelsregistereintragung mit Ausnahme von Unterlagen für Umwandlungen und mit Ausnahme von Verträgen, mit denen Gesellschaftsbeteiligungen übertragen werden
  • Beaufsichtigung der Erfüllung der mit der Hinterlegung von Urkunden in die Urkundensammlung des Handelsregisters verbundenen Pflichten und Benachrichtigung des Mandanten
  • Sicherstellung des Einklangs der gesellschaftsrechtlichen Dokumentation mit der Rechtsordnung
  • Überwachung der Rechtsvorschriften in Bezug auf die Erfüllung der Gesellschaftsbelange der Gesellschaft, d.h. aus der Sicht des Gesellschaftsrechtes, Gewerberechtes ggf. weiterer Rechtsbereiche in Bezug auf den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft.

Die mit der Verwaltung der Gesellschaftsbelange verbundenen Kosten, z.B. notarielle Niederschriften, Gebührenmarken usw., werden aufgrund der jeweiligen Abrechnungen gesondert bezahlt.