Vertragsstrafe in Verbraucherverträgen

23.05.2017

Das Oberste Gericht hat in seiner Entscheidung Nr. 32 ICdo 86/2015 vom 28.02.2017 entschieden, dass es unzulässig ist, Vertragsstrafen den Verbrauchern in Anlagen des Verbrauchervertrages, wie etwa in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, aufzuerlegen. Im vorliegenden Fall gab es im Vertrag selbst nur einen Verweis auf die Anlagen. Die Anzuwendende Regelung der Vertragsstrafe war jedoch in allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhaltet. Das sei eine unklare Bestimmung der Vertragsstrafe, die für den Verbraucher schwer verständlich und deswegen nichtig sei, so das Oberste Gericht.