Vertragsregister im Betrieb

05.07.2016

 

Am 1. Juli 2016 trat das Gesetz über das Vertragsregister Nr. 340/2015 Slg. in Kraft. Seit diesem Datum wurde das Vertragsregister – ein Informationssystem der öffentlichen Verwaltung – in Betrieb gesetzt. Er dient zur Veröffentlichung von Verträgen über die öffentlichen Aufträge, Dotationen und von weiteren Verträgen, derer Partei ein öffentlich-rechtliches Subjekt ist, bzw. durch welche mit den öffentlichen Mitteln verfügt wird. Das Register betrifft grundsätzlich alle Verträge des Staats, der Kreise, der Gemeinden und anderer Subjekte, die mit öffentlichen Mitteln finanziert sind. Die Verträge werden in voller Fassung auf der Webseite https://smlouvy.gov.cz/ veröffentlicht, wo jeder zu ihnen Zugang haben kann. Dadurch soll die Kontrolle der Verfügung über die öffentlichen Mittel durch die breite Öffentlichkeit versichert sein.

 Dem Gesetz zufolge ist die Veröffentlichung im Register eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrags. Diese Regel tritt allerdings erst in einem Jahr, d. h. ab dem 1. Juli 2017 in Kraft. Bis dahin müssen die Verträge zwar im Register veröffentlicht werden, für den anderen Fall gibt es jedoch keine Sanktionierung.