Verstärkung des Schutzes der geistigen Eigentumsrechte

20.01.2015

Am 1. Januar 2015 das Gesetz über den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltungsorgane der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit der Eintreibung der geistigen Eigentumsrechte ist in Kraft getreten.

 Dieses Gesetz verstärkt den Schutz der geistigen Eigentumsrechte, d.i. der Schutzmarken, der Patente, des Urheberrechts, des Gebrauchsmusters usw.

 Die Zollverwaltungsorgane haben neu mehr Möglichkeiten einzugreifen, wenn der Unternehmer die Ware, die die geistigen Eigentumsrechte verletzt, behandelt. Die Unternehmer sollten sich jetzt mehr für die Ware interessieren, die sie in ihrem Betrieb haben.

 Zum Beispiel: ein Unternehmer kauft Ware und diese Ware ist auf EUR oder EPAL Paletten geliefert, die nicht alle Forderungen, die mit den Schutzmarken EUR und EPAL verbunden werden, erfüllen, und der Unternehmer lagert die Ware und diese Paletten in seinem Betrieb. Die Lagerung der Paletten ist im Widerspruch mit dem oben genannten Gesetz und dem Unternehmer kann eine Geldstrafe bis zu CZK 10.000.000 auferlegt werden.