Verminderung des Limits für bargeldlose Zahlungen

04.11.2014

 Die Abgeordnetenkammer und der Senat des Parlaments der Tschechischen Republik haben eine Novelle des Gesetzes Nr. 254/2004 Slg., über die Beschränkung von Barzahlungen, genehmigt. Die Novelle reduziert das Limit für bargeldlose Zahlungen.

 Bisher gilt es, dass falls die Höhe der Zahlung den Betrag in Höhe von 350.000,- CZK überschreitet, sollte die Zahlung bargeldlos erstatten werden. Neu wird das Limit reduziert werden, und zwar auf den Betrag in Höhe von 270.000,- CZK.

 Es ist zu erwarten, dass die oben genannte Novelle des Gesetzes über die Beschränkung von Barzahlungen am 01.12.2014 in Kraft treten wird.