Vergleichbare Arbeits- und Lohnbedingungen

17.05.2016

Die Staatsarbeitsaufsichtsbehörde hat eine methodische Anweisung des Generalinspekteurs erlassen (Nr. 2/2016), die sich mit der Frage der vergleichbaren Arbeits- und Lohnbedingungen des vorübergehend zugeordneten Arbeitnehmers und des eigenen Arbeitnehmers des Nutzers beschäftigt..

Die methodische Anweisung wurde vor allem für die Arbeitsinspektoren erlassen, die verpflichtet sind bei der Arbeit dieser Anweisung zu folgen. In Praxis ist aber diese Anweisung praktisch sowohl für die Arbeitsagenturen als auch für die Arbeitgeber/Nutzer.

Laut der methodischen Anweisung können die Arbeitsbedingungen des vorübergehend zugeordneten Arbeitnehmers nicht schlimmer als die Arbeitsbedingungen des vergleichbaren Arbeitnehmers des Arbeitgebers werden, falls die Gewährung von dieser Arbeitsbedingungen in den arbeitsrechtlichen Vorschriften geregelt ist und gleichzeitig handelt es sich um steuerlich anerkannte Kosten im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes. Im Fall der Lohnbedingungen muss die Belohnung direkt mit der Arbeitsleistung zusammenhängen.

Die methodische Anweisung gleichzeitig die Beispielliste von den Arbeits- und Lohnbedingungen, deren Gewährung sichergestellt werden muss, enthält.  

Der vollständige Text der methodischen Anweisung ist auf der Website der Staatsarbeitsaufsichtsbehörde www.suip.cz verfügbar.