Verfassungsgericht zur Nichtigkeit der Verträge

15.08.2017

in der vorigen Info unserer Kanzlei präsentierten wir ein Urteil des Obersten Gerichts, in dem das Gericht seine Meinung durchgesetzt hat, dass die Verträge von den tschechischen Gerichten allzu oft für nichtig erklärt werden. Das Gericht hat ermahnt, dass die Nichtigkeit keine Regel, sondern eine Ausnahme sein soll.

Ganz aktuell hat sich auch das Verfassungsgericht in zwei Entscheidungen zur gleichen Problematik geäußert. Dabei formulierte das Verfassungsgericht die gleichen Schlussfolgerungen wie das Oberste Gericht. Es geht im konkreten um die Entscheidung vom 11.07.2017, Az. IV. ÚS 3168/16, und die Entscheidung vom 25.07.2017, Az. I. ÚS 34/17.

Es ist positiv zu bewerten, dass auch die höchste Autorität unter den tschechischen Gerichten ganz klar und aktuell den Grundsatz der Priorität der Gültigkeit von Vereinbarungen, und dadurch den Grundsatz der Autonomie des Willens der Bürger durchsetzt.