Technische Normen im Bauwesen

22.09.2015

Gemäß dem Gesetz Nr. 186/2006 Slg., Baugesetzbuch, müssen alle technischen Normen (ČSN / ČSN EN), auf die das Baugesetzbuch oder Durchführungsvorschriften zum Baugesetzbuch verweisen, kostenfrei zur Verfügung stehen (sog. technische Normen im Bauwesen). Dies wurde vor kurzem auch vom Obersten Verwaltungsgericht der Tschechischen Republik bestätigt (Urteil vom 28.05.2015, Aktenzeichen 1 As 162/2014-63).

Das Oberste Verwaltungsgericht hat sich mit folgender Situation beschäftigt: Der Antragsteller hat das Amt für technische Normalisierung um kostenfreie Bereitstellung der technischen Normen im Bauwesen aufgrund des Gesetzes Nr. 106/1999 Slg., Informationsfreiheitsgesetz, beantragt. Das Amt für technische Normalisierung hat diesem Antrag nicht stattgegeben, und zwar aus dem Grund, dass die technischen Normen gemäß dem Gesetz Nr. 22/1997 Slg., über die technischen Anforderungen an Produkte, nur entgeltlich bereitstellen müssen.

Das Oberste Verwaltungsgericht hat dieser Begründung nicht zugestimmt und angeführt, dass das Amt für die technische Normalisierung verpflichtet ist, die technischen Normen im Bauwesen kostenfrei bereitzustellen (auf seinem Web oder aufgrund der Anträge gemäß dem Informationsgesetz).