Schenkung zwischen Miteigentümern

25.07.2017

Das Oberste Gericht hat am 24. Mai 2017 das Urteil AZ. 30 Cdo 5799/2016 erlassen, in dem interessante Feststellungen bzgl. des Miteigentumsrechts an Immobilien enthalten sind.

Erstens hat das Gericht seine frühere Meinung auch für das neue Bürgerliche Gesetzbuch bestätigt, dass bei Aufhebung des Miteigentums durch Gericht alle Miteigentümer im Gerichtsverfahren als Parteien auftreten müssen.

Des Weiteren wird festgestellt, dass ein Schenkungsvertrag zwischen den Miteigentümern, dessen Ergebnis Alleineigentum eines von ihnen ist, zulässig ist. Auf diejenige Art und Weise wird der Einwand verworfen, dass zu diesem Zweck ausschließlich nur der spezielle, durch das Gesetz vorgesehene Vertrag über Aufhebung und Auseinandersetzung des Miteigentums dienen kann. Der Meinung des Obersten Gerichts nach sei eine solche Ansicht eine zu strenge Anwendung der Voraussetzungen für Nichtigkeit der Rechtsgeschäfte, die im heutigen Privatrecht keine genügende Begründung finden könne.