Schadenersatz nach dem Autounfall

09.05.2017

Das Verfassungsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 27.04.2017, AZ II. ÚS 795/16, mit der Frage befasst, ob nach einem Autounfall nur die Reparaturkosten zu ersetzen sind, oder auch der Unterschied des potentiellen Verkaufspreises des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall.

Die Gerichtsinstanzen bis einschließlich des Obersten Gerichts haben entschieden, dass nur der erste Betrag (Reparaturkosten) zu ersetzen ist, der Preisunterschied aber nicht. Das Verfassungsgericht hat jedoch anders entschieden. Seiner Entscheidung nach ist auch der Preisunterschied zu ersetzen.